Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis geht auf die Erben über
Endet das bestehende Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, so stellt sich die Frage, ob die Abgeltung und damit der Zahlungsanspruch wegen entstandener aber noch nicht genommenen Urlaubsansprüche auf die Erben übergeht. Das Bundesarbeitsgericht hat in dem zitierten Urteil entschieden, dass die Erben für entstandenen aber noch nicht genommenen Urlaub des Erblassers einen Abgeltungsanspruch gegen den Arbeitgeber des Erblassers haben, § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 BUrlG.
BAG, Urteil vom 22.2.2019 - 9 AZR 45/16, eingestellt am 22.02.2019