Totenfürsorge
Bei dem Recht zur Totenfürsorge handelt es sich um ein privates Recht, das gesetzlich nicht geregelt ist, sondern dem Gewohnheitsrecht unterliegt. Es ist aber auch als Gewohnheitsrecht nach Art.2 Abs. 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und beinhaltet das Recht aber auch die Pflicht der nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person, nicht nur über den Leichnam zu bestimmen, wie die Bestattung zu erfolgen hat, sondern auch welche Art der Bestattung vorzunehmen ist. Dies umschließt auch die Bestimmung der Ausgestaltung der Grabstätte und des äußeren Erscheinungsbildes der Grabstätte.

Für den Fall, dass keine Angehörigen vorhanden sind, die sich um die Totenfürsorge kümmern können, kann die betroffene Person zu Lebzeiten Verträge hinsichtlich der Ausgestaltung des Grabes und der Totenfürsorge mit anderen Personen abschließen. Diese sind auszugestalten und sollten den Wunsch der betroffenen Person ausdrücklich regeln, wie die Totenfürsorge auszuüben ist, welche Art der Bestattung gewünscht ist und wie bei einer Erdbestattung beispielsweise das äußerliche Erscheinungsbild der Grabanlage auszusehen hat. Ebenso sollte der Ort der Bestattung und auch die Modalitäten der Bestattung geregelt werden. Wird derjenige mit der Totenfürsorge beauftragt, der nicht zum Kreis der testamentarischen oder gesetzlichen Erben gehört, dann sollte ebenfalls ein Betrag für die Kosten der Totenfürsorge zur Verfügung gestellt werden. Dies kann testamentarisch durch eine Auflage erfolgen, dass die Erben, die gesetzlich verpflichtet sind, nach § 1968 BGB die Beerdigungskosten zu tragen, mit einem Betrag beschwert werden, der die Kosten der Ausgestaltung der Grabstätte, der Totenfürsorge und der Pflege beinhaltet.

Wichtig ist, dass die Totenfürsorge selbst nicht im Testament geregelt wird, sondern in einer separaten Urkunde oder Abrede, da zwischen Beerdigung und Eröffnung von Testamenten durch das Nachlassgericht Wochen oder Monate vergehen, nachdem die betroffene Person bereits beerdigt wurde.
Dr. jur. Christian Kasten, eingestellt am 15.09.2022