Verfahrenswert der Erbschaftsausschlagung im familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren
Im familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren zur Ausschlagung einer an ein Kind angefallenen Erbschaft bestimmt sich der Verfahrenswert nach der Höhe des Nachlasses unter Abzug der Nachlassverbindlichkeiten in voller Höhe. Im Fall des überschuldeten Nachlasses kann dieser Wert mit Null angesetzt werden.
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.01.2018 - 6 WF 251/17, BeckRS 2018, 35246, eingestellt am 23.04.2019