Zehn Tipps zur Erbfolge

1. Überlegen Sie sich zunächst, was Ihren potentiellen Nachlass ausmacht. Ein Nachlass kann unterschiedlich groß sein. Je größer ein Nachlass ist, umso detailreicher können die Regelungsaspekte sein. Zum Nachlass gehört Ihr gesamtes Vermögen, wie beispielsweise Immobilien, Barvermögen, Aktiendepots, Unternehmensbeteiligungen aber auch Schulden.

2. Fragen Sie sich, was mit Ihrem Nachlass nach Ihrem Ableben geschehen soll. Welche Ihnen nahestehenden Personen sollten durch Ihren Nachlass abgesichert werden und in welchem Umfang sollten diese Personen erben? Sollte der Nachlass oder ein Teil davon an eine Organisation vererbt oder in eine Stiftung übertragen werden? Ist eine Testamentsvollstreckung ein wirksames Mittel, um Ihren letzten Willen wirksam durchzusetzen? Lassen Sie sich für diese Fragestellungen durch einen Anwalt für Erbrecht beraten.

3. Wenn Sie verheiratet sind ist es wichtig zu wissen, in welchem Güterstand Sie leben, da das Gesetz hieran unterschiedliche Erbquoten knüpft, die wiederum für das Pflichtteilsrecht von Bedeutung sind.

4. Wenn Sie verheiratet sind und in Trennung leben, denken Sie daran, dass erst mit Zustellung des Scheidungsantrags und bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen der Ehepartner von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Wenn Sie nicht wollen, dass der Ehepartner bis zu diesem Zeitpunkt trotz Trennung noch Erbe wird, lassen Sie sich hinsichtlich einer erbrechtlichen Trennungsvereinbarung beraten.

5. Unverheiratete Paare haben keinen gegenseitigen Erb- oder Pflichtteilsanspruch. Bedenken Sie, dass ohne testamentarische Regelung der andere Partner im Todesfall nicht ihr Erbe wird.

6. Gibt es Kinder und Ehegatten? Für diese kommen Pflichtteilsansprüche in Betracht. Wenn Sie über eine Enterbung von Pflichtteilsberechtigten nachdenken, lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht über die notwendigen Voraussetzungen und die testamentarischen oder Pflichtteilsverzichtsmöglichkeiten beraten.

7. Achten Sie auf die Formvorschriften, die das Gesetz an die Wirksamkeit eines Testaments knüpft. Testierfähigkeit, die eigenhändig geschriebene Form und Unterschrift sind wesentliche Kriterien. Ihr Fehlen macht das Testament unwirksam.

8. Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensanteile vererben wollen, prüfen Sie, welche gesellschaftsvertraglichen Regelungen Ihrem möglichen Erblasserwillen entgegenstehen.

9. Wenn Sie ein sogenanntes Berliner Testament wünschen, lassen Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung beraten.

10. Ein Erbschaftsstreit kann langwierig und kostenintensiv sein. Darüber hinaus darf man die psychische Belastung nicht unterschätzen. Die Mediation zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann zu einer eigenverantwortlichen Lösung des Konflikts unter den Erben führen und somit helfen, den Nachlass auf schnelle Weise auseinandersetzen.