Beschwerdeverfahren durch mehrere Beteiligte bei der Anfechtung der Erbausschlagung
Das OLG München hat in dem zitierten Verfahren beschlossen, dass die Beschwerde von mehreren Beteiligten gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts jeweils mehrere und selbständige Beschwerdeverfahren begründet. Daraus folgt zudem die jeweils gesonderte Entscheidung für das Beschwerdeverfahren über die Kosten und über den Geschäftswert.
OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 31 Wx 216/17, BeckRS 2019, 163, eingestellt am 08.03.2019