Praxistipp: Testament

  1. Schreiben Sie es handschriftlich und versehen Sie es mit Datum und Unterschrift.
     
  2. Treffen Sie klare und eindeutige Regelungen, die keiner Auslegung bedürfen.
     
  3. Wenn Sie Ihr bestehendes Testament ändern, verfassen Sie es entweder erneut oder fügen Sie Zusätze an. Diese sind ebenfalls zu unterschreiben und mit Datum zu versehen. Bestimmen Sie, welche Regelungen aus dem Testament erhalten bleiben sollen. Im Zweifel ist es sinnvoller, ein neues Testament abzufassen.
     
  4. Überdenken Sie in regelmäßigen Abständen ihre testamentarischen Verfügungen. Als Faustregel können fünf Jahre angenommen werden oder wenn sich neue Umstände ergeben.
     
  5. Verzichten Sie beim Berliner Testament auf starre Pflichtteilsklauseln. Verwenden Sie besser flexiblere Pflichtteilsklauseln, die es dem überlebenden Ehegatten ermöglichen, auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Eine flexible Pflichtteilsklausel führt nicht automatisch zur Enterbung des Kindes für den Todesfall des zuletzt versterbenden Elternteils. Machen Sie die Pflichtteilsbeschränkung beispielsweise davon abhängig, dass der überlebende Ehegatte der Pflichtteilsforderung nicht zustimmt. Erst wenn dieser die Forderung ablehnt, führt die Pflichtteilsforderung zur Beschränkung auf den Pflichtteil im Todesfall des länger lebenden Ehegatten.

  6. Statt des handschriftlichen Testaments können Sie auch ein notarielles Testament verfassen.