Wertermittlungsgutachten im Pflichtteilsrecht und Erfüllungstauglichkeit
Im Pflichtteilsrecht hat der Pflichtteilsberechtigte, der nicht Erbe geworden ist, einen Wertermittlungsanspruch gegen den Erben, damit er den Wert seines Pflichtteils und des Nachlasses insgesamt beziffern kann. Diesen Wertermittlungsanspruch kann er auch gerichtlich geltend machen und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen. Wesentlich im Erbrecht im Rahmen der Wertermittlung sind in der Regel Immobilienbewertungen, die durch einen Gutachter erfolgen.
Legt der Erbe ein Wertermittlungsgutachten vor, das nach Ansicht des Pflichtteilsberechtigten auch bei Vorlage eines titulierten Anspruchs und damit eines gerichtlich festgestellten Anspruches auf Wertermittlung, nicht den Anforderungen des Pflichtteilsberechtigten genügt, so hat der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben zunächst mitzuteilen, warum aus seiner Sicht das Wertermittlungsgutachten untauglich ist, um seinen Wertermittlungsanspruch zu erfüllen. Tut er dies nicht, sondern wählt zugleich den Weg der Zwangsmittel, um gegen den Erben vorzugehen, um ein weiteres Wertermittlungsgutachten zu erhalten, das seinen Ansprüchen eher genügt, so kann bei ablehnender Entscheidung des Gerichts, dieses dem Pflichtteilsberechtigten die Kosten des Zwangsmittels auferlegen.
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln lag ein vergleichbarer Fall vor. Der Erbe war gerichtlich verpflichtet worden, ein Wertermittlungsgutachten vorzulegen. Er legte dieses vor, doch nach Ansicht des Pflichtteilsberechtigten genügte es nicht der Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs, weshalb er Zwangsmittel einlegte. Im Rahmen des Zwangsmittelverfahrens legte der Erbe dann ein weiteres und umfangreicheres Gutachten vor, woraufhin die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärten. Da der Pflichtteilsberechtigte jedoch nicht gegenüber dem Erben zuvor außergerichtlich auf ein neues Gutachten bestanden hatte, wurden ihm die Kosten auferlegt.
OLG Köln, Az.: 24 W 1/21, Beschluss vom 18.02.2021, eingestellt am 08.10.2021