Die Kanzlei für Erbrecht in Bremen ist auf Erbrecht und Mediation spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei allen erbrechtlichen Themenstellungen. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. jur. Kasten als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen zuständig für Mandate, die sich aus der Europäischen Erbrechtsverordnung ergeben.

Im Bereich des Erbrechts werden für den Erblasser oder die Erblasserin sämtliche Bereiche abgedeckt, die im Rahmen einer Testamentsgestaltung auftreten. Außerdem können Fragestellungen im Hinblick auf Regelungen der Unternehmensnachfolge oder Vererbung von Gesellschaftsanteilen für den Erbfall geklärt werden. Das Verfassen eines Erbvertrages, eines Erbverzichtsvertrages oder die Regelung lebzeitiger Schenkungen sind ebenso Teil des Aufgabenbereichs. Zudem berät der Rechtsanwalt für Erbrecht seine Mandanten zu Themenstellungen eines Vermächtnisses.

Ein aus Aspekten der Vorsorge betrachteter Bereich sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Für den Erben ist der Rechtsanwalt für Erbrecht Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen hinsichtlich einer Erbschaft. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, wie der Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB, zu berechnen ist und ob es Pflichtteilsergänzungsansprüche, § 2325 BGB, gibt. Wichtig für den Erben ist auch die Beratung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, die Nachlassverwaltung oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Der Fokus auf dem Bereich des Erbrechts in Kombination mit Mediation bietet den Mandanten die Möglichkeit, zielgerichtete Lösungen für die erbrechtlichen Fragestellungen zu erreichen.

Mehr Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei sowie die Rechtsanwälte finden Sie unter kanzlei-dr-kasten.de.

Dr. jur. Christian Kasten - Rechtsanwalt für Erbrecht in Bremen

Auszüge aus Bewertungen

“Ich kann Herrn Dr. jur. Kasten uneingeschränkt empfehlen. Er ist äußerst kompetent und sehr sympathisch. …”
Behzad. Z., 23.09.2025, 5 von 5 Sternen bei google

“Wir können diese Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen. Herr Dr. jur. Kasten ist äußerst kompetent, freundlich, sympathisch und kann sehr verständlich erklären ….”
Katja M., 18.06.2025, 5 von 5 Sternen bei google

“Sehr kompetent, zuverlässig und dazu noch eine sympathische Prise Humor….”
Peter D., 28.05.2025, 5 von 5 Sternen bei google

“Es gibt nichts was mir auch im geringsten Negativ aufgefallen wäre, Herr Kasten hat mich absoluter Kompetenz in meiner Erbsache sehr gut Vertreten.”
Marc-Robert M., 06.12.2024, 5 von 5 Sternen bei google

“I had the pleasure of working with Dr. Kasten on a complex inheritance case, and I couldn't be more impressed...”
Christian J., 01.11.2024, 5 von 5 Sternen bei google

“Mit Herrn Dr. Kasten hätten wir keine bessere Wahl treffen können! Erstklassige Arbeit, kompetent, schnell, zuverlässig und engagiert. …”
Michaela .S., 12.08.2024, 5 von 5 Sternen bei google

"Aufgrund der positiven Rezensionen haben wir aus dem Ausland Herrn Dr. C. Kasten mit unserer Erbschaftsangelegenheit beauftragt. Wir haben unseren Entscheid nicht eine Sekunde bereut. ..."
E.S., 20.06.2023, 5 von 5 Sternen bei google


 

Neu: Unsere Praxistipps

Profitieren Sie von unseren Tipps aus der täglichen Praxis

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08.00 - 18.00
Fr: 08.00 - 13.00

Telefonische Erstberatung oder Erstberatung per Videotelefonat

Für ein Videotelefonat schicken wir Ihnen per E-Mail einen Einladungslink zu. 
Einen Termin können Sie gern vereinbaren unter: Tel. 0421 25804690.
Die Kosten der Erstberatung per Videotelefonat oder telefonisch sind identisch mit den Kosten der persönlichen Beratung in der Kanzlei.

Zehn Tipps zur Erbfolge

Zu den Tipps


Unsere News: November 2025

  • Zum Umfang der transmortalen Generalvollmacht eines Dritten, der nicht Vor- oder Nacherbe ist
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine transmortale Generalvollmacht, die der Erblasser einem Dritten erteilt hat, grundsätzlich auch nach Eintritt des Vorerbfalls die Vertretung des Nacherben umfassen kann.
    weiterlesen
    eingestellt am 08.11.2025
  • Zu den Anforderungen an ein vom Vorerben zu erstellenden Nachlassverzeichnisses nach gemäß § 2121 Abs. 1 BGB
    Anlass des Verfahrens war eine Auseinandersetzung zwischen den Enkelkindern des Erblassers als Nacherben und der vierten Ehefrau des Erblassers, die testamentarisch zur Vorerbin eingesetzt worden war.
    weiterlesen
    eingestellt am 01.11.2025

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)


 

Fachanwalt für Erbrecht

Ein gut durchdachtes, strukturiertes und umfassendes Testament oder ein entsprechender Erbvertrag sorgen dafür, dass der letzte Wille des Erblassers auch nach seinen Vorstellungen umgesetzt wird und nicht von Auslegungsfragen abhängig ist. Hierfür und für alle Fragen des Erbrechts berät sie der Rechtsanwalt für Erbrecht.
Weitere Informationen über Dr. jur. Christian Kasten - Rechtsanwalt für Erbrecht in Bremen

Erbrecht

Sämtliche Fragen des Vererbens und Erbens gehören zur Beratung durch Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Kasten. Hierzu zählen die Ausgestaltung des Testaments oder Erbvertrages, das Pflichtteilsrecht, Schenkungen, Unternehmensnachfolge, Stiftungen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Informationen zum Erbrecht

Mediation

Konflikte im Rahmen der Erbschaft treten sowohl auf Ebene des Erblassers zu den Erben, als auch auf der Ebene der Erben untereinander auf. Im Gegensatz zum Rechtsstreit bietet die Mediation hier die Möglichkeit, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
Informationen zum Thema Mediation