Die Kanzlei für Erbrecht in Bremen ist auf Erbrecht und Mediation spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei allen erbrechtlichen Themenstellungen. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. jur. Kasten als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen zuständig für Mandate, die sich aus der Europäischen Erbrechtsverordnung ergeben.

Im Bereich des Erbrechts werden für den Erblasser oder die Erblasserin sämtliche Bereiche abgedeckt, die im Rahmen einer Testamentsgestaltung auftreten. Außerdem können Fragestellungen im Hinblick auf Regelungen der Unternehmensnachfolge oder Vererbung von Gesellschaftsanteilen für den Erbfall geklärt werden. Das Verfassen eines Erbvertrages, eines Erbverzichtsvertrages oder die Regelung lebzeitiger Schenkungen sind ebenso Teil des Aufgabenbereichs. Zudem berät der Rechtsanwalt für Erbrecht seine Mandanten zu Themenstellungen eines Vermächtnisses.

Ein aus Aspekten der Vorsorge betrachteter Bereich sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Für den Erben ist der Rechtsanwalt für Erbrecht Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen hinsichtlich einer Erbschaft. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, wie der Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB, zu berechnen ist und ob es Pflichtteilsergänzungsansprüche, § 2325 BGB, gibt. Wichtig für den Erben ist auch die Beratung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, die Nachlassverwaltung oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Der Fokus auf dem Bereich des Erbrechts in Kombination mit Mediation bietet den Mandanten die Möglichkeit, zielgerichtete Lösungen für die erbrechtlichen Fragestellungen zu erreichen.

Mehr Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei sowie die Rechtsanwälte finden Sie unter kanzlei-dr-kasten.de.

Dr. jur. Christian Kasten - Rechtsanwalt für Erbrecht in Bremen

Auszüge aus Bewertungen

Aufgrund der positiven Rezensionen haben wir aus dem Ausland Herrn Dr. C. Kasten mit unserer Erbschaftsangelegenheit beauftragt. Wir haben unseren Entscheid nicht eine Sekunde bereut. ..."
E.S., 20.06.2023, 5 von 5 Sternen bei google

"Sehr kompetente Beratung und Korrespondenz, die in kürzester Zeit alle Ziele erreicht hat."
AK J, 15.05.2023, 5 von 5 Sternen bei google

"Ich habe Hr. Dr. Kasten mit einer sehr persönlichen Frage aufgesucht. Die Beratung war hervorragend: schnell, klar, ehrlich und für mich verständlich. Ich konnte dadurch eine für mich zufriedene Entscheidung auf dem Gebiet Erbrecht treffen. Ich bin Hr. Dr. Kasten sehr dankbar und würde ihn sofort wieder kontaktieren bei Fragen - und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Danke!"
Eli F., 16.09.2021, 5 von 5 Sternen bei google

"Trotz des schwierigen Themas Erbrecht ein sehr netter Kontakt. Herr Dr. Kasten war zuverlässig, schnell und kompetent. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!"
Susan H., 16.06.2021, 5 von 5 Sternen bei google


 

Neu: Unsere Praxistipps

Profitieren Sie von unseren Tipps aus der täglichen Praxis

Telefonische Erstberatung – auch per Face Time oder Zoom

Wir bieten auch eine Erstberatung per Telefon, Face Time oder Zoom an. Einen Termin können Sie gern vereinbaren unter: Tel. 0421 25804680.
Die Kosten der Erstberatung sind identisch mit den Kosten der persönlichen Beratung in der Kanzlei.

Zehn Tipps zur Erbfolge

Zu den Tipps


Unsere News: April 2024

  • Zur Abgrenzung der Bedingung in einem Testament zu einem Anlass der Testamentserrichtung
    Errichtet ein Erblasser ein Testament, in dem beispielsweise verfügt wird „Sollte ich von meiner Reise nicht zurückkehren“, „Sollte ich die Operation nicht überleben“ oder ähnliches, dann stellt sich im Rahmen der Testamentsauslegung die Frage, ob es sich hierbei um eine Bedingung handelt.
    weiterlesen
    eingestellt am 15.04.2024
  • Zur Frage des Testierwillens bei der gewählten Formulierung „kriegt alles“ auf einem Notizzettel
    Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Notizzettel, den ein Gastwirt in seiner Gastwirtschaft auf einem Bestellblock verfasst hatte, ein Testament mit Testierwillen sei.
    weiterlesen
    eingestellt am 08.04.2024
  • Zur gerichtlichen Zuständigkeit des Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsanspruchs des enterbten Ehegatten
    Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und verstirbt ein Ehegatte, ohne dass er ein Testament hinterlässt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
    weiterlesen
    eingestellt am 01.04.2024

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)


 

Fachanwalt für Erbrecht

Ein gut durchdachtes, strukturiertes und umfassendes Testament oder ein entsprechender Erbvertrag sorgen dafür, dass der letzte Wille des Erblassers auch nach seinen Vorstellungen umgesetzt wird und nicht von Auslegungsfragen abhängig ist. Hierfür und für alle Fragen des Erbrechts berät sie der Rechtsanwalt für Erbrecht.
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Erbrecht

Sämtliche Fragen des Vererbens und Erbens gehören zur Beratung durch Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Kasten. Hierzu zählen die Ausgestaltung des Testaments oder Erbvertrages, das Pflichtteilsrecht, Schenkungen, Unternehmensnachfolge, Stiftungen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
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Mediation

Konflikte im Rahmen der Erbschaft treten sowohl auf Ebene des Erblassers zu den Erben, als auch auf der Ebene der Erben untereinander auf. Im Gegensatz zum Rechtsstreit bietet die Mediation hier die Möglichkeit, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
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