Die Kanzlei für Erbrecht in Bremen ist auf Erbrecht und Mediation spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei allen erbrechtlichen Themenstellungen. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. jur. Kasten als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen zuständig für Mandate, die sich aus der Europäischen Erbrechtsverordnung ergeben.
Im Bereich des Erbrechts werden für den Erblasser oder die Erblasserin sämtliche Bereiche abgedeckt, die im Rahmen einer Testamentsgestaltung auftreten. Außerdem können Fragestellungen im Hinblick auf Regelungen der Unternehmensnachfolge oder Vererbung von Gesellschaftsanteilen für den Erbfall geklärt werden. Das Verfassen eines Erbvertrages, eines Erbverzichtsvertrages oder die Regelung lebzeitiger Schenkungen sind ebenso Teil des Aufgabenbereichs. Zudem berät der Rechtsanwalt für Erbrecht seine Mandanten zu Themenstellungen eines Vermächtnisses.
Ein aus Aspekten der Vorsorge betrachteter Bereich sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.
Für den Erben ist der Rechtsanwalt für Erbrecht Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen hinsichtlich einer Erbschaft. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, wie der Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB, zu berechnen ist und ob es Pflichtteilsergänzungsansprüche, § 2325 BGB, gibt. Wichtig für den Erben ist auch die Beratung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, die Nachlassverwaltung oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Der Fokus auf dem Bereich des Erbrechts in Kombination mit Mediation bietet den Mandanten die Möglichkeit, zielgerichtete Lösungen für die erbrechtlichen Fragestellungen zu erreichen.
Mehr Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei sowie die Rechtsanwälte finden Sie unter kanzlei-dr-kasten.de.
Dr. jur. Christian Kasten - Rechtsanwalt für Erbrecht in Bremen
Auszüge aus Bewertungen
“Mit Herrn Dr. Kasten hätten wir keine bessere Wahl treffen können! Erstklassige Arbeit, kompetent, schnell, zuverlässig und engagiert. …”
Michaela .S., 12.08.2024, 5 von 5 Sternen bei google
"Aufgrund der positiven Rezensionen haben wir aus dem Ausland Herrn Dr. C. Kasten mit unserer Erbschaftsangelegenheit beauftragt. Wir haben unseren Entscheid nicht eine Sekunde bereut. ..."
E.S., 20.06.2023, 5 von 5 Sternen bei google
"Sehr kompetente Beratung und Korrespondenz, die in kürzester Zeit alle Ziele erreicht hat."
AK J, 15.05.2023, 5 von 5 Sternen bei google
"Ich habe Hr. Dr. Kasten mit einer sehr persönlichen Frage aufgesucht. Die Beratung war hervorragend: schnell, klar, ehrlich und für mich verständlich. Ich konnte dadurch eine für mich zufriedene Entscheidung auf dem Gebiet Erbrecht treffen. Ich bin Hr. Dr. Kasten sehr dankbar und würde ihn sofort wieder kontaktieren bei Fragen - und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Danke!"
Eli F., 16.09.2021, 5 von 5 Sternen bei google
"Trotz des schwierigen Themas Erbrecht ein sehr netter Kontakt. Herr Dr. Kasten war zuverlässig, schnell und kompetent. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!"
Susan H., 16.06.2021, 5 von 5 Sternen bei google
Neu: Unsere Praxistipps
- Pflichtteilsanspruch und Ehegattenschenkungen, eingestellt am 08.10.2023
- Notwendigkeit eines Erbscheins gegenüber Banken, eingestellt am 22.06.2023
- Pflichtteilsanspruch trotz Erbanspruch, eingestellt am 15.05.2023
- Erbscheinverfahren, eingestellt am 22.07.2022
- Digitaler Nachlass im Erbfall, eingestellt am 25.08.2021
- Pflichtteilsstrafklausel, eingestellt am 04.08,2020
- Pflichtteilsentziehung, eingestellt am 04.04,2020
- Pflichtteilsrecht, eingestellt am 02.04.2020
- Güterstandsschaukel, eingestellt am 29.03.2020
- Berliner Testament, eingestellt am 12.03.2020
- Testamentsvollstreckung, eingestellt am 02.02.2020
Telefonische Erstberatung – auch per Face Time oder Zoom
Wir bieten auch eine Erstberatung per Telefon, Face Time oder Zoom an. Einen Termin können Sie gern vereinbaren unter: Tel. 0421 25804680.
Die Kosten der Erstberatung sind identisch mit den Kosten der persönlichen Beratung in der Kanzlei.
Unsere News: Oktober 2024
- Zur Vergütung des Nachlasspflegers
Bei der Vergütung von Nachlasspflegern in vermögenden Nachlässen wird gemäß §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 BGB die Höhe der Vergütung nicht nach § 3 VBVG (, sondern nach den Fachkenntnissen des Pflegers sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte bestimmt.
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eingestellt am 01.10.2024
Fachanwalt für Erbrecht
Ein gut durchdachtes, strukturiertes und umfassendes Testament oder ein entsprechender Erbvertrag sorgen dafür, dass der letzte Wille des Erblassers auch nach seinen Vorstellungen umgesetzt wird und nicht von Auslegungsfragen abhängig ist. Hierfür und für alle Fragen des Erbrechts berät sie der Rechtsanwalt für Erbrecht.
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Erbrecht
Sämtliche Fragen des Vererbens und Erbens gehören zur Beratung durch Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Kasten. Hierzu zählen die Ausgestaltung des Testaments oder Erbvertrages, das Pflichtteilsrecht, Schenkungen, Unternehmensnachfolge, Stiftungen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Informationen zum Erbrecht
Mediation
Konflikte im Rahmen der Erbschaft treten sowohl auf Ebene des Erblassers zu den Erben, als auch auf der Ebene der Erben untereinander auf. Im Gegensatz zum Rechtsstreit bietet die Mediation hier die Möglichkeit, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
Informationen zum Thema Mediation