Praxistipp: Digitaler Nachlass im Erbfall

Der Bundesgerichtshof hat in seinen beiden Facebook-Entscheidungen geregelt, dass auch auf den digitalen Nachlass das Erbrecht grundsätzlich Anwendung findet. Das deutsche Erbrecht geht vom Grundsatz der Universal Sukzession aus, dies bedeutet, dass im Erbfall sämtliche Aktiva und Passiva und damit auch Verträge auf den oder die Erben übergehen. Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur E-Mail-Accounts, sondern auch Homepages, Facebook-Konten, Twitter-Konten, Instagram-Zugänge oder Tiktok, aber auch Google oder WhatsApp. Diese Liste ist nicht abschließend, sondern sie soll aufzeigen, was zum digitalen Nachlass gehört. Im Erbfall haben die Dienstleister an den Erben, der den Erbnachweis führt, die Daten und Zugänge herauszugeben, damit sich der Erbe einen Überblick verschaffen kann, was dort gespeichert ist.

Für den Erben bedeutet dies, dass er sich bei seinem Testament nicht nur über seinen analogen Nachlass Gedanken machen muss, wem beispielsweise welche Immobilien vererbt werden sollen, es sind auch Regelungen zu treffen, ob der Erbe, der am analogen Nachlass partizipiert auch beim digitalen Nachlass dieselben Zugriffsrechte haben soll oder andere Regelungen getroffen werden sollen. Dies ist dann ausdrücklich im Testament zu erwähnen. Der Erblasser sollte sich auch darüber Gedanken machen, dass er bereits im Testament mitteilt, welche Konten er wo führt und er sollte sich darüber Gedanken machen, wie er den Erben mitteilen kann, wo die Zugangsdaten verwahrt werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen des Testaments geschehen und das Testament wird dann verschlossen öffentlich verwahrt, so dass Dritte nicht Zugang erhalten können. Andere Regelungen können aber beispielsweise ebenfalls getroffen werden. So kann beispielsweise bei der Benennung eines Testamentsvollstreckers, dem Testamentsvollstrecker die Zugangsliste mit Passwörtern übergeben werden oder aber auch einem Berufsgeheimnisträger, wie einem Anwalt oder einem Notar.

Bisher gibt es noch kein Archiv, was solche Passworte in die öffentliche Verwahrung nimmt.
Eingestellt am 25.08.2021