Zu den Folgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Land- und Fortwirtschaftsbetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatte dieser über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der in der Höferolle eingetragen war, wurde vom Hofeigentümer im Rahmen des unentgeltlichen Vorbehaltsnießbrauchs an den Hofnachfolger übertragen. Der Eigentümer des Hofes, der Vater, hatte in dem Fall seinem Sohn den Hof schenkweise übertragen. Der Vater liess sowohl sich als auch seiner Frau ein lebzeitiges Vorbehaltsnießbrauchrecht einräumen. Der Sohn wurde durch diese Regelung zum Inhaber und Eigentümer des Hofes. Sämtliche Einnahmen des Hofes aus Pachtverträgen fielen jedoch dem Vater zu. Nach dem Tod des Vaters fielen die Pachteinnahmen der Mutter zu.

Der Bundesfinanzhof wertet steuerrechtlich eine solche unentgeltliche Übertragung unter Einräumung des Vorbehaltsnießbrauchs als Entstehung zweier Betriebe. Zwar handelt es sich faktisch um einen Betrieb, die Wertung ergibt aber, dass der Eigentümer und Nießbrauchsverpflichtete Inhaber eines ruhenden Betriebs ist und der Nießbrauchsberechtigte Inhaber eines wirtschaftenden Betriebs ist, da er die Einnahmen enthält. Der Bundesfinanzhof sieht in der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes durch Einräumung eines Nießbrauchs eine Schenkung. Die Einräumung eines Nießbrauches führt nicht dazu, dass eine andere Wertung vorgenommen wird. Wichtig ist auch, dass aus Sicht des Bundesfinanzhofs die unentgeltliche Übertragung vom Vater auf den Sohn nicht dazu führt, dass die Übertragung beim Vater zu einer Betriebsaufgabe führt. Die Folge in der Bewertung ist also die, dass zwei Höfe steuerlich zu bewerten sind.
BFH, Az.: VI R 26/17, Urteil vom 08.05.2019, eingestellt am 22.11.2019