CLP steht für Collaborative Law and Practice. Aufgabe des CLP-Anwalts ist es, seinen Mandanten oder seine Mandantin in dem Verfahren sowohl rechtlich zu beraten als auch inhaltlich bei der Lösungsfindung in einem konsensualen Verfahren zu unterstützen. Die anwaltliche Tätigkeit behält hierbei ihre einseitige, auf das Mandatsverhältnis ausgerichtete rechtliche Beratung. Die Verfahrensleitung mit allen Beteiligten und damit auch mit der anderen Partei und dem Anwalt oder der Anwältin der anderen Partei ermöglicht die Lösungsfindung für den Konflikt außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Im Gegensatz zur Mediation, in der der Mediator allparteilich ist, kann im CLP-Verfahren die rechtliche Beratung durch die Anwälte, die an der Konfliktbeilegung mitbeteiligt sind, erfolgen.

Das Verfahren endet mit der rechtsverbindlichen Vereinbarung der Parteien über den Streitgegenstand.

Die Besonderheit im CLP-Verfahren ist, dass die Anwälte im CLP-Verfahren an die Qualifikationsklausel des Verfahrens gebunden sind. Diese Klausel beinhaltet, dass die Anwälte beim Scheitern des konsensualen Verfahrens nicht im gerichtlichen Verfahren für die Mandanten tätig sein dürfen, Sie dürfen ferner nicht als Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren benannt werden oder die Mandanten in der gleichen Angelegenheit streitig weiter vertreten. Die Qualifikationsklausel ist also die Bindung der Anwälte an das konsensuale Verfahren mit dem Ziel, im gemeinsamen Bekenntnis der Beteiligten einen Konsens zu erreichen, um den parteilichen Konflikt für die Mandaten und in deren Verständnis zu lösen.

Mithilfe des CLP-Verfahrens können Mandanten langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Rechtsanwalt Dr. Kasten ist qualifizierter CLP-Anwalt, der aufgrund seiner Ausbildung seine Mandanten im CLP-Verfahren unterstützt, rechtlich berät und zum Konsens begleitet.