Praxistipp: Trennung und Scheidung
Überdenken Sie bei einer Trennung vom Ehegatten Ihre testamentarischen Regelungen. Sollen diese weiterhin Bestand haben? Widerrufen Sie ein gemeinschaftliches Testament notariell und verfassen Sie ein neues Testament.
Bei einer Scheidung wird das Ehegattenerbrecht erst bei Vorliegen der Scheidungsgründe und mit Zustellung des Scheidungsantrages oder bei gemeinsamen Scheidungsantrag aufgehoben.
Wenn Sie nicht wollen, dass der überlebende Ex-Partner für das von Ihnen hinterlassene Erbe der Kinder die Vermögenssorge hat, schließen Sie diese testamentarisch aus. Denken Sie auch über Testamentsvollstreckung für das ererbte Vermögen der Kinder nach.