Zum Umgang mit Waffen, die sich im Nachlass befinden
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Waffen des Erblassers im Nachlass befinden. Auch für Waffen im Nachlass gilt das Waffengesetz. Für den legalen Besitz von Schusswaffen ist die Waffenbesitzkarte erforderlich, auf der die Waffen eingetragen sind. Werden Waffen im Rahmen der Erbfolge, sei es durch Erbschaft, Auflage oder Vermächtnis weitergegeben, so muss der Erbe oder Vermächtnisnehmer innerhalb eines Monats, nachdem er die Erbschaft oder das Vermächtnis angenommen hat oder aber die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verstrichen ist, eine Waffenbesitzkarte für die Waffen, die sich im Nachlass befinden bei der zuständigen Behörde beantragen. Ist der Erbe oder Vermächtnisnehmer bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte, so sind innerhalb der Frist die Schusswafffen in die bestehende Waffenbesitzkarte einzutragen.

Für den Erbfall gilt, dass der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes sein muss. Wesentliches Merkmal ist auch, dass es sich bei der Übertragung um legale Waffen handelt, also solche Waffen, die der Erblasser in berechtigter Weise besessen hat.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging es in einer aktuellen Entscheidung darum, wie damit zu verfahren ist, wenn die Frist nach § 20 Waffengesetz nicht eingehalten worden ist. Im vorliegenden Fall gehörten Waffen zum Nachlass, der Erbe hatte es aber versäumt, entsprechend der von § 20 Waffengesetz vorgegebenen Frist die Erlaubnis zu beantragen. In der entsprechenden Entscheidung führt das Verwaltungsgericht Düsseldorf deshalb aus, dass die Befugnis zur Erteilung der Waffenbesitzkarte nicht gegeben war. Vorliegend war es zudem so, dass zwar zuvor eine Waffenbesitzkarte fristwidrig ausgestellt worden ist, diese wurde aber im Nachgang wieder eingezogen. Es wurde festgestellt, dass kein Recht bestand, eine Eintragung der vererbten Waffen zu erhalten. Der Grund lag in der mangelnden Fristwahrung.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 22 K 7170/16, Urteil vom 12.09.2019, eingestellt am 01.04.2020