Vererben

Jeder, der über die Gestaltung seines Testaments nachdenkt wird sich die Frage stellen: Welchen Personen möchte ich etwas vererben und was möchte ich diesen Personen vererben? Aus dieser einfachen Fragestellung ergeben sich dann weitere Fragen, wie zum Beispiel, wie groß der Kreis der Personen sein soll, die durch den letzten Willen bedacht werden. Sollen es die eigenen Kinder sein und der Ehepartner oder kommen auch Freunde und Bekannte oder Organisationen in Betracht, die in ihrer gemeinnützigen Tätigkeit unterstützt werden sollen. Wenn Kinder oder der Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen, stellt sich die Frage nach Pflichtteilsansprüchen und wie mit diesen Ansprüchen adäquat umzugehen ist. Es ist zu klären, ob bestimmte Gegenstände als Vermächtnis oder aber Vorausvermächtnis übertragen werden sollen.

Auch eine Teilungsanordnung kann in Betracht kommen, die regelt, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses, wie zum Beispiel eine bestimmte Immobilie, das Aktiendepot oder die Unternehmensbeteiligung erhalten soll und ob ein Wertausgleich stattfinden soll. Bei der Absicherung der Familie kann darüber geplant werden, ob nur die nächste oder aber auch die folgenden Generationen von dem Vermögen des Erblassers profitieren sollen. Liegt umfangreiches Immobilienvermögen vor, so kann die Gründung eines Familienpools sinnvoll sein. Aber auch bei Einzelobjekten oder kleineren Nachlässen stellt sich die Frage, ob eine Vorerbschaft und Nacherbschaft sinnvoll ist oder mittels Testamentsvollstreckung Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich des Nachlasses und der Durchsetzung des Erblasserwillens getroffen werden müssen.

Soll der Nachlass beispielsweise an Minderjährige übergehen, kann eine Pflegschaftsanordnung im Testament getroffen werden. Auch die Errichtung einer Stiftung, sei es einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Familienstiftung, kann ein Aspekt sein, wie etwas vererbt wird. Und nicht zuletzt die Frage der Erbschaftssteuer und der Freibeträge und des Schonvermögens sind wesentliche Komponenten bei der Gestaltung des letzten Willens. Jeder Nachlass ist anders und wirft unterschiedliche Fragestellungen auf und es wurden nur einige Bereiche, die sich im Rahmen der Testamentsgestaltung ergeben, genannt.
 

Erben

Für den Erben sind ganz andere Aspekte von Bedeutung. Zunächst stellt sich in der Regel die Frage der wertmäßig korrekten Beteiligung am Nachlass. Hierbei geht es um Fragestellungen der Nachlassauseinandersetzung aber auch, ob Gegenstände oder Ansprüche zum Nachlass dazugehören. Wenn es beispielsweise Schenkungen des Erblassers in der Zeit vor seinem Tod gab, können diese eventuell den Wert der Erbschaft erhöhen. Ist jemand Pflichtteilsberechtigter, ist zu prüfen, wie hoch der Pflichtteil ist und ob es Pflichtteilsergänzungsansprüche gibt. Hat der Erblasser über Vermächtnisse verfügt, muss geklärt werden, wie diese umzusetzen sind und welche Auswirkung ein Vermächtnis wiederum auf den eigenen Erbteil hat.

Bei angeordneter Testamentsvollstreckung kommen Fragen zur Wirkung der Testamtentsvollstreckung und zum Zusammenspiel der Erben mit dem Testamentsvollstrecker auf. In einigen Fällen ist von Relevanz, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll.