Praxistipp: Erbschaftssteuer

Ein wichtiges Thema bei der Vererbung ist die Erbschaftssteuer. Folgende Freibeträge legt das Erbschaftssteuergesetz bei der unbeschränkten Steuerpflicht zugrunde:

  1. Ehegatten und Lebenspartner des Erblassers haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Lebenspartner ist hier nicht der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft!

  2. Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro.

  3. Enkelkinder: 200.000 Euro.

  4. Eltern des Erblassers: 100.000 Euro in der Steuerklasse 1, 20.000 Euro in der Steuerklasse 2 des Erbschaftssteuergesetzes.

  5. Alle übrigen Personen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.