Praxistipp: Erbschaftssteuer
Ein wichtiges Thema bei der Vererbung ist die Erbschaftssteuer. Folgende Freibeträge legt das Erbschaftssteuergesetz bei der unbeschränkten Steuerpflicht zugrunde:
Ehegatten und Lebenspartner des Erblassers haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Lebenspartner ist hier nicht der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft!
Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro.
Enkelkinder: 200.000 Euro.
Eltern des Erblassers: 100.000 Euro in der Steuerklasse 1, 20.000 Euro in der Steuerklasse 2 des Erbschaftssteuergesetzes.
Alle übrigen Personen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.