Sowohl das Vererben als auch die Aufteilung des Nachlasses zwischen den Erben bieten eine Vielzahl von Konfliktmöglichkeiten, die nicht selten in langwierigen gerichtlichen Verfahren enden. Die Mediation kann in unterschiedlichen Verfahrensstadien einsetzen, um einen Rechtsstreit zwischen den Parteien zu bereinigen und zu lösen.

Ziel einer Mediation ist es immer, für einen bestehenden Konflikt eine eigenverantwortliche zukunftsgerichtete Lösung zu finden. Der Mediator unterstützt und begleitet die Parteien hierbei mit Hilfe eines strukturierten Mediationsverfahrens. In einem solchen Verfahren bestimmen die Parteien selbst, für welche Themen und Problemstellungen sie Lösungen erarbeiten möchten.

Vorteile einer Mediation
Ein Rechtsstreit hat in der Regel drei Aspekte, die jede Partei treffen, denn ein Rechtsstreit kostet Zeit, Geld und Nerven. Insbesondere in einer Erbstreitigkeit können alte Konflikte, deren Ursachen Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, dazu führen, dass sich die Parteien erbittert vor Gericht streiten. Mit Hilfe einer Mediation kann eine Konfliktlösung schneller durchgeführt werden als ein Rechtsstreit. Ein weiterer Vorteil der Mediation ist, dass der Konflikt auch bereinigt werden kann, was im Falle eines Rechtsstreits regelmäßig nicht gelingt.

Themenfelder für eine Mediation (nicht abschließende Aufführung) können sein:

  • Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbverzicht
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erbengemeinschaftliche Streitigkeiten