Inkrafttreten eines Testaments, das zunächst einem Erbvertrag und dessen Bindungswirkung zuwiderlief
In einer aktuellen Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem die Erblasserin mit ihrem Ehemann im Jahre 1963 einen Erbvertrag geschlossen hatte, in dem die Tochter zur Alleinerbin eingesetzt wurde. Der Ehemann ist im Jahre 1968 verstorben. Der Erbvertrag entfaltete damit die Bindungswirkung und konnte nicht mehr abgeändert werden. Im Jahr 1982 testierte die Erblasserin privatschriftlich und setzte ihren Sohn als Vorerben und dessen Sohn als Nacherben ein. Zudem wurde der Sohn verpflichtet, 15.000,00 DM an die Tochter zu zahlen. Mit notarieller Urkunde aus dem Jahr 1982 schloss die Erblasserin mit der Tochter, die zunächst erbvertraglich als Alleinerbin bestimmt war, einen Erbverzichts- und Abfindungsvertrag. Hierin verzichtete die Tochter auf ihre Erbenstellung, nachdem sie die 15.000,00 DM erhalten hatte. Die Summe von 15.000,00 DM wurde an die Tochter gezahlt, wodurch die Bedingung des Erbverzichtsvertrags erfüllt war. Im Jahr 1988 verstarb die Erblasserin und dem Sohn wurde als alleinigem Vorerbe ein Erbschein ausgestellt und sein Sohn als Nacherbe eingetragen. Im Juli 2001 verstarb der Vorerbe (Sohn), der Nacherbe war bereits 1999 vorverstorben.

In der Entscheidung führt das Oberlandesgericht Düsseldorf aus, dass das Testament der Erblasserin zunächst dem Erbvertrag widersprach. Da aber im Nachgang mit der zunächst als Alleinerbin bedachten Tochter ein Erbverzichtsvertrag geschlossen wurde, hat die Tochter auf ihr Erbe wirksam verzichtet und durch die Aufhebung der Alleinerbenstellung ist die Bindungswirkung des Erbvertrages entfallen. Aus diesem Grund wurde das Testament, dem zunächst die Bindungswirkung des Erbvertrags entgegenstand, rechtskräftig. Der Sohn der Erblasserin wurde deshalb alleiniger Vorerbe und durch den vorherigen Tod des Nacherben Alleinerbe nach der Mutter.OLG Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 35/19, Beschluss vom 31.03.2020, eingestellt am 22.07.2020