Neue Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für Testamentsvollstreckervergütung
Am 11. November 2024 veröffentlichte der Deutsche Notarverein (DNotV) eine umfassend überarbeitete Version seiner Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker, die als „Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025“ bekannt sind. Diese Aktualisierung berücksichtigt sowohl gestiegene wirtschaftliche Anforderungen als auch die zunehmende Komplexität der Testamentsvollstreckung und basiert auf praktischen Erfahrungen sowie der Rechtsprechung der letzten zwei Jahrzehnte.

Wesentliche Inhalte der neuen Empfehlungen

  1. Anpassung der Bemessungsgrundlagen und Vergütungssätze:
    • Die Vergütung orientiert sich weiterhin an einer wert- und verantwortungsbezogenen Berechnung.
    • Inflation seit 2000 wurde berücksichtigt, basierend auf der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
    • Die Stufen der Bemessungsgrundlage und Prozentsätze wurden weiter ausdifferenziert, um eine angemessene Vergütung im Einzelfall zu ermöglichen.
  2. Flexibilität bei großen Nachlässen:
    • Obwohl die Empfehlungen primär für sogenannte bürgerliche Nachlässe gelten, können sie auch auf große Nachlässe angewendet werden.
    • Für große Nachlässe wird empfohlen, individuelle Vereinbarungen zu treffen.
  3. Stärkere Differenzierung der Vergütung:
    • Es wurden detaillierte Zu- und Abschläge eingeführt, die sich an der Komplexität des Nachlasses orientieren.
    • Die Spanne dieser Zu- und Abschläge wurde erweitert, um eine präzisere Anpassung zu ermöglichen.
  4. Besonderheiten bei Dauervollstreckungen:
    • Für Dauervollstreckungen oder länger dauernde Abwicklungen gibt es gesonderte Zuschläge, die sich an der Jahresleistung des Nachlasses orientieren.
    • Diese Regelung berücksichtigt komplexe Fälle wie Nacherbfolgen oder Unternehmensverwaltungen.
  5. Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen:
    • Spezielle Vergütungsvorschläge wurden für die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Vermögen entwickelt.

Anwendungszeitraum
Die neuen Empfehlungen gelten grundsätzlich für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025. Auch bei Dauertestamentsvollstreckungen, deren Erbfall vor diesem Datum liegt, wird die Anwendung empfohlen, sofern die Bemessungsgrundlage nach dem 1. Januar 2025 ermittelt wird.

Zielsetzung
Mit diesen aktualisierten Empfehlungen möchte der Deutsche Notarverein eine zeitgemäße und differenzierte Grundlage schaffen, die Streitigkeiten über die Vergütung vermeidet und eine klare sowie nachvollziehbare Entlohnung sicherstellt. Die Empfehlungen richten sich nicht nur an Notare, sondern auch an andere professionelle Testamentsvollstrecker wie Rechtsanwälte und Steuerberater.
Dr. jur. Christian Kasten, eingestellt am 22.12.2024